Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EASY Dienste GmbH

(Stand: 06.2015)

1. Allgemeines

1.1 Alle Dienstleistungen erbringt EASY Dienste GmbH ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Aufträge, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals einbezogen werden.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn EASY Dienste GmbH sie schriftlich bestätigt. Sie gelten nur für den Auftrag, für den EASY Dienste GmbH sie bestätigt hat.

1.3 Zusagen, Auskünfte und Erklärungen von EASY Dienste GmbH Mitarbeitern sowie von Sachverständigern, die EASY Dienste GmbH eingeschaltet hat, sind unverbindlich und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Grundsätzliches

2.1 EASY Dienste GmbH führt die Aufträge nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den im Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften aus. Eine Gewähr für die technischen Regeln selbst sowie für die Richtigkeit der Prüfung der zugrundliegenden Programme und Vorschriften übernimmt EASY Dienste GmbH nicht.

2.2 EASY Dienste GmbH ist berechtigt, die Leistungen in Ausnahmefällen durch sorgfältig ausgewählte und geeignete Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.

2.3 Bei Eigenleistungen des Auftraggebers oder Leistungen, die von ihm eingeschaltete Dritte erbracht haben sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten, insbesondere Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Verwaltungsrichtlinien, VDE-Bestätigungen und DIN-Normen. EASY Dienste GmbH übernimmt dafür keine Verantwortung.

3. Fristen und Termine

3.1 Ausführungsfristen und Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Fix-Termin bezeichnet und so schriftlich vereinbart oder schriftlich bestätigt sind. Alle anderen Zeitangaben betreffen lediglich den geschätzten Zeitaufwand.

3.2 Für Verzugsschäden haftet EASY Dienste GmbH nur, wenn die Verzögerung auf einer vorsätzlichen oder grob oder einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von EASY Dienste GmbH oder eines EASY Dienste GmbH zugezogenen Erfüllungsgehilfen beruht.

4. Materialbestellung

4.1 Beigestellte Waren bleiben Eigentum von EASY Dienste GmbH Sie sind übersichtlich und getrennt als Eigentum von EASY Dienste GmbH zu lagern, auf Kosten des Auftraggeber ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

4.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der beigestellten Waren wird durch den Auftragnehmer stets für EASY Dienste GmbH vorgenommen. Wird die beigestellte Ware mit anderen, nicht EASY Dienste GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt EASY Dienste GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der beigestellten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

4.3 Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die beigestellte Ware.

5. Gewährleistung

5.1 EASY Dienste GmbH leistet Gewähr nur für Leistungen, die ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Auftrages sind. Sofern der Auftrag nur die Begutachtung oder Prüfung von Teilen einer Gesamtanlage betrifft, übernimmt EASY Dienste GmbH keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und einwandfreie Beschaffenheit der Gesamtanlage.

5.2 Sollten aufgrund gesetzlicher Neuerungen oder Veränderungen des technisch-wissenschaftlichen Stands am Tag der Auftragsvergabe noch nicht absehbare Berechnungen und Abschätzungen zusätzlich erforderlich werden, so wird der Mehraufwand von EASY Dienste GmbH nach Nachweis als Nachtrag zum Auftrag erbracht. Auch für Arbeiten im Rahmen eines solchen Nachtragens gilt die Gewährleistungsregel nach 5.1.

5.3 EASY Dienste GmbH hat das Recht der Nacherfüllung. Schlägt sie fehl, kann der Auftraggeber mindern oder nach seiner Wahl, sofern es sich nicht um eine Bauleitung handelt; vom Vertrag zurücktreten. Selbstbeseitigung und Aufwendungsersatz sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Sinne von Ziff. 3.2 beruht.

6. Haftung und Schadensersatz

6.1 Für Schäden aller Art haftet EASY Dienste GmbH nur unter den Voraussetzungen der Ziff. 3.2. Soweit EASY Dienste GmbH haftet, ist die Haftung je Auftrag auf den Leistungsumfang der von EASY Dienste GmbH eingedeckten Haftpflichtversicherung begrenzt.

6.2 Die Haftungssummen können je nach Auftrag und Wunsch auf Kosten des Auftraggebers höher vereinbart werden, falls EASY Dienste GmbH in der Lage ist, hierfür Deckungsschutz im Rahmen seiner bestehenden Haftpflichtversicherung zu erhalten. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.

6.3 Die Haftungsbeschränkung gem. 6.1 und 6.2 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der EASY Dienste GmbH Mitarbeiter sowie der von EASY Dienste GmbH eingeschalteten Sachverständigen und von sonstigen Dritten.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Angaben über die Vergütung für EASY Dienste GmbH sind freibleibend; als vereinbart gilt die Vergütung gem. der bei Ausführung des Auftrages geltenden Vergütungsordnung (HOAI), soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart ist.

7.2 Die Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. Mehrwertsteuer, falls schriftlich nichts anderes vereinbart ist.

7.3 Die Vergütung ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen am Rechnungsdatum zahlbar, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.

7.4 Bei Aufträgen um 1.000 EUR, kann EASY Dienste GmbH entsprechend dem angefallenen Aufwand Teilzahlungen mit Zahlungsziel gem. Ziff. 7.3 in Rechnung stellen. Bei Teilzahlungen ist der letzte Teilbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Schlußrechnungsdatum, fällig.

7.5 Soweit Teile eines Auftrags durch Unterauftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ausgeführt werden, ist EASY Dienste GmbH berechtigt, auf deren Rechnung einen Regie- und Verwaltungskostenzuschlag von 15 % zu-erheben.

7.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung nur berechtigt, wenn EASY Dienste GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.7 Ist der Aufraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, so ist EASY Dienste GmbH berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags zu vergeweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle verlängern sich entsprechen die in Ziff. 3 genannten Fristen.

7.8 Beanstandungen der Rechnungen von EASY Dienste GmbH sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen und zu begründen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle vom Auftragnehmer verwendeten, oder zur Verfügung gestellten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers Dieser behält sich das Recht der Entfernung vor, wenn bei Fälligkeit und Mahnung keine Zahlung erfolgt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegeben falls sein Eigentum äußerlich kenntlich zu machen.

9. Datenschutz, Urheberrecht, Geheimhaltung

9.1 EASY Dienste GmbH ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, soweit die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

9.2 An den von EASY Dienste GmbH erstellten Berechnungen, Prüfungsergebnissen, Gutachten, usw. behält sich die EASY Dienste GmbH die Urheberrechte ausdrücklich vor.

9.3 Der Auftraggeber und EASY Dienste GmbH verpflichten sich zu Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit sich diese auf den Auftraggeber und Auftragsgegenstand beziehen.

9.4 Von schriftlichen Unterlagen, die EASY Dienste GmbH zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, darf EASY Dienste GmbH Kopien für seine Akten anfertigen. Alle Kopien und sonstige überlassenen Unterlagen gibt EASY Dienste GmbH nach Abschluss des Auftrages zurück, es sei denn, diese müssen zur Dokumentationszwecken bei EASY Dienste GmbH verbleiben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine der in § 38 Abs. 1 und 2 ZPO genannten Parteien handelt.

10.2 Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendungen.